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WOFÜR SIND REISEVERSICHERUNGEN GUT?

Vor und auch während einer Reise kann viel Unvorhergesehenes passieren. Schnell führt eine Krankheit, ein Unfall oder ein anderes Ereignis dazu, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Aber auch Erkrankungen im Ausland können finanzielle Probleme verursachen. Denn im Ausland ist durch die eigene Krankenversicherung nur bedingt Versicherungsschutz gegeben. Sorge mit einem individuellen Reiseversicherungspaket dafür, dass Du Deinen Urlaub oder deine geschäftliche Reisen sorglos genießen kannst.

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Fragen rund um Reiseabsicherungen

Auch fern der Heimat auf alles vorbereitet! Oft werden direkt bei der Buchung eines Fluges, einer Pauschalreise oder bei Zugfahrten Versicherungen angeboten. braucht man diese? Und wo liegt der Unterschied zwischen Reisekrankenverischerung und Auslandsreisekrankenverischerung? Wir beraten Dich gerne, damit Du rundum sorglos unterwegs sein kannst.

Auslandsreisekrankenversicherung?

Eine Auslandsreisekrankenversicherungsichert die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland erkrankt und medizinische Versorgung benötigt. Wichtig ist, dass die private Auslandsreisekrankenversicherung keine Kosten für Krankheiten übernimmt, die bereits vor Reiseantritt bekannt sind.

Was ist eine Reiserücktrittversicherung?

Eine Reisrücktrittversicherung bezahlt bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten. Jedoch sind die Gründe für einen Nichtantritt in den Versicherungsbedingungen festgelegt.

Es sind generell Ereignisse die als nicht zumutbar gelten. Wie z.B.: Tod, schwere Unfälle oder auch eine Unverträglichkeit gegen die Reiseimpfung.

Wozu eine Reiseabbruch-Versicherung?

Durch eine Reiseabbruch-Versicherung kann man außerplanmäßige Beendigung einer Reise aus einem sehr wichtigen Grund absichern. Bei welchen Ereignissen die Versicherung bezahlt steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wofür eine Gepäckversicherung?

Kommt mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhanden oder wird beschädigt? Dann leistet generell eine Reisegepäckversicherung für die Entschädigung. Auch hier sind die Fälle für eine Schadensregulierung in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgehalten.

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DIE UNTERSCHIEDLICHEN REISEVERSICHERUNGEN

Auslandsreisekrankenversicherung

Da die gesetzliche Krankenversicherung nur eingeschränkt für Kosten, die im Ausland entstehen, aufkommt, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung äußerst sinnvoll. Diese übernimmt die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland erkrankt und medizinische Versorgung benötigt. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt allerdings keine Kosten für Krankheiten, die bereits vor Reiseantritt bestanden. Bei Zahnbehandlungen sind die Leistungen meistens begrenzt. Weitere Leistungseinschränkungen sind von Versicherer zu Versicherer möglich.

Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt u.a. folgende Aufwendungen für unaufschiebbar erforderliche Heilbehandlungen:

  • ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • stationäre Krankenhausbehandlung einschließlich Operation
  • schmerzstillende Zahnbehandlung, Zahnfüllung in einfacher Ausführung
  • ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
  • ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
  • Überführung bei Tod

Nicht versichert sind Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland sowie Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Wirkung hinausgehen.

Weiterhin sind bei den meisten Auslandsreisekrankenversicherungen nur Urlaubsreisen versichert.

Neben Policen für die Einzelperson gibt es auch Gruppenverträge (z. B. für Familien).

Achtung: Urlaubsreisen von Ausländern ins Heimatland sind teilweise nicht mitversichert.

Für folgende Reisen bedarf es eines gesonderten Versicherungsschutzes:

  • Länger andauernde Urlaubsreisen ab 8 Wochen
  • Entsendung von Arbeitnehmern
  • Krankenversicherung für Au Pairs
  • Krankenversicherung für Sprachschüler, Studenten oder auch Doktoranden
  • Aber auch Krankenversicherung für Ausländer die nach Deutschland einreisen (inkl. Schengen-Visa für ausländische Besucher in der EU)

Oft unterscheiden Versicherer auch zwischen der Mitversicherung und dem Ausschluss der NAFTA-Länder (USA, Mexiko und Kanada).

Reiserücktritt

Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer bei Nichtantritt der Reise die anfallenden Stornokosten, wenn die planmäßige Durchführung der Reise für die versicherte Person nicht zumutbar ist.

Folgende Ereignisse gelten u.a. als nicht zumutbar:

  • Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z.B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. Feuer, Explosion, Elementarereignisse)
  • Verlust des Arbeitsplatzes (unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber)

Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zum Zeitpunkt der Buchung zu rechnen war.

Reiseabbruch

Versichert ist die außerplanmäßige Beendigung der Reise aus einem sehr wichtigen Grund; d.h. die planmäßige Fortsetzung der Reise ist der versicherten Person nicht zumutbar. Erstattet werden die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise sowie die nicht genutzte Reiseleistung.

Folgende Ereignisse sind u.a. versichert:

  • Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen (z. B. Eltern, Schwiegereltern, Geschwister)
  • schwere Unfallverletzung
  • unerwartete schwere Erkrankung
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. durch Feuer, Explosion, Elementarereignisse)

Nicht versichert sind Ereignisse, mit denen zum Zeitpunkt der Buchung zu rechnen war.

Reisegepäckversicherung

Die Reisegepäckversicherung leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird - z.B. durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Unfall eines Transportmittels, Feuer, Explosion oder Elementarereignisse.

Erstattet wird der Zeitwert der Gegenstände bzw. bei beschädigten Gegenständen die notwendigen Reparaturkosten. Für Wertsachen sowie Foto-, Film- und Videoausrüstung gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen. Für Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug gibt es meistens besondere Vereinbarungen und Sorgfaltspflichten.

 

BEISPIELE REISEVERSICHERUNG

Auslandsreisekrankenversicherung

Während einer Urlaubsreise auf Mallorca erleidet Frau S. eine heftige Infektion. 
Beim Arzt wird hoch dosiert Antibiotika verabreicht und ihr werden zur Stärkung Infusionen verabreicht. Die Kosten für die medizinische Versorgung muss Frau S. beim Arzt direkt bezahlen.
Die Rechnung für die Behandlung wird bei der Auslandsreisekrankenversicherung eingereicht. Diese erstattet daraufhin die Kosten. Ohne zusätzliche Absicherung hätte Frau S. die Kosten selbst tragen müssen.

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Reiserücktrittsversicherung

Herr K. hat sich schon Wochen auf seine Reise nach New York gefreut. Zwei Tage vor Abflug leidet er plötzlich unter starken Bauchschmerzen. Der Arzt stellt eine Blinddarmentzündung fest. Herr K. muss sofort operiert werden. Da er für ungefähr zwei Wochen ausfällt, muss er die Reise leider stornieren. Glücklicherweise hatte er eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Diese übernimmt die entstandenen Stornokosten.

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Reiseabbruchversicherung

Herr M. ist für einen 14-tägigen Urlaub in die Türkei geflogen. In der zweiten Woche erhält er einen Anruf. Die Mutter von Herr M. ist plötzlich verstorben. Er bricht die Reise ab und fliegt nach Hause. Da Herr M. eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen hatte, erstattet ihm seine Versicherung die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise.

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Reisegepäckversicherung

Nach Ankunft am Flughafen in München macht sich Herr T. auf die Suche nach der U-Bahn. Während er den Fahrplan studiert, reißt ihm jemand den Koffer aus der Hand. Da am Bahnhof sehr viele Menschen unterwegs sind, hat er keine Möglichkeit mehr, den Dieb ausfindig zu machen. Leider hatte er keine Reisegepäckversicherung abgeschlossen und muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen.

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Wir haben für Dich die häufigsten Fragen gesammelt und beantwortet. Auf der FAQ-Seite findest Fragen und Antworten rund um Versicherungen.

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