KfZ-Versicherung für Sprachmittler
MIT DEM AUTO SICHER UNTERWEGS SEIN
Wofür ist eine KfZ-Versicherung?
Der private Pkw ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens und häufig auch unentbehrlich für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Mobilität und Flexibilität sind in der heutigen Zeit Grundvoraussetzung. Wenn die eigenen vier Räder dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles Handeln gefragt. Mit einer Kfz-Versicherung können die finanziellen Folgen von Schäden am Fahrzeug aufgrund von Unfall, Diebstahl, Marderbiss, Glasbruch oder Wildunfall gut aufgefangen werden. Man unterschiedet zwischen drei unterschiedlichen Möglichkeiten ein Fahrzeug zu versichern: Kfz-Haftpflichtversicherung, Teil- und Vollkaskoversicherung.
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Fragen rund um die KfZ- und Fahrradversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst Versicherungsschutz für Schäden, die Sie Dritten zufügen.
- Personenschäden, wie Heilungskosten bei Personenschäden oder Renten bei Invalidität der Geschädigten.
- Sachschäden, wie Reparaturen oder Ersatz an anderen Fahrzeugen oder Objekten
- Vermögensschäden, wie immaterielle Schäden als Folge der Personen- und Sachschäden.
Jeder Versicherer kalkuliert für entsprechende Fahrzeuge in Abhängigkeit von vielen Faktoren wie z.B. Typ- und Regionalklasse, Fahrleistung, Fahrer, u.v.m. eine 100%-Prämie. Diese wird mit dem persönlichen Schadenfreiheitsrabatt zum individuell zu zahlenden Beitrag für den Kunden.
Die Schadenfreiheitsklasse bestimmt mit, wie hoch der Beitrag zur Kfz-Vollkaskoversicherung oder zur Kfz-Haftpflichtversicherung ausfällt (die Teilkaskoversicherung ist von dieser Regelung nicht betroffen). Wer schon lange unfallfrei fährt, hat eine hohe Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Nach einem über die Kfz-Haftpflicht oder die Kfz-Vollkasko regulierten Schaden wird Ihre SF-Klasse anhand der vom Versicherer festgelegten Tabelle rückgestuft.
Nach einem Jahr ohne einen von der Versicherung regulierten Schaden in der Kfz-Haftpflicht und in der Kfz-Vollkasko werden Sie zur nächsten Hauptfälligkeit in die nächst höhere SF-Klasse eingestuft. Sie kommen z. B. von der SF 10 in die SF 11. Voraussetzung für die Besserstufung ist neben einem schadenfreien Verlauf auch, dass der Vertrag für mindestens 6 Monate im Jahr bestand. Diese 6 Monate können auch über das Jahr verteilt werden z. B. für ein Winterauto von Januar bis März und dann wieder von Oktober bis Dezember. Auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen müssen die 6 Monate während eines Jahres eingehalten werden.
Mittlerweile gibt es viele Anlässe, warum man die Zulassungsstelle aufsuchen muss: ob es die Neuzulassung eines Fahrzeuges ist, die Abmeldung oder die Ummeldung aufgrund eine Umzuges. Immer wieder steht man dann vor der Frage, welche Unterlagen erforderlich sind.
Unbedingt erforderlich:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Firmen: zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Anmeldung Neufahrzeug:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), hier helfen wir Ihnen gerne!
- Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
Wiederanmeldung auf gleichen Namen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Kennzeichen
- Einzugsermächtigung Girokonto für die Kfz-Steuer
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung (TÜV inkl. HU)
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Grundsätzliches zur KfZ-Versicherung für Sprachmittler
Dein privat und beruflich genutztes Pkw (egal ob Auto oder Motorrad) ist ein wichtiger Bestandteil Deines täglichen Lebens und häufig auch unentbehrlich für die Ausübung Deiner beruflichen Tätigkeit. Mobilität und Flexibilität sind in der heutigen Zeit Grundvoraussetzung. Wenn die eigenen zwei / vier Räder dann aufgrund eines Schadens ausfallen, ist schnelles Handeln gefragt. Mit einer Kfz- und Krad-Versicherung können die finanziellen Folgen von Schäden am Fahrzeug aufgrund von Unfall, Diebstahl, Marderbiss, Glasbruch oder Wildunfall gut aufgefangen werden.
Was kann über eine Kfz-Versicherung abgesichter werden?
Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind i.d.R. auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet.
Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung umfasst Versicherungsschutz für Schäden, die Dir Dritte zufügen.
- Personenschäden(Heilungskosten bei Personenschäden / Renten bei Invalidität)
- Sachschäden(Reparaturen an anderen Kfz/Objekten)
- Vermögensschäden
- immaterielle Schäden
Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung ersetzt Schäden, die durch die Beschädigung, die Zerstörung oder den Verlust des eigenen Fahrzeugs entstehen. Mitversichert sind auch bestimmte Teile, soweit sie im Fahrzeug eingebaut sind, wie z.B. eine Soundanlage oder ein Navi. Mit dem Fahrzeug beförderte Gegenstände sind in der Kaskoversicherung nicht eingeschlossen. Solche Schäden können über die Hausratversicherung (abhängig vom Tarif) oder eine Transportversicherung abgesichert werden.
Teilkaskoversicherung / Fahrzeugteilversicherung
In der Teilkaskoversicherung sind Schäden an Deinem eigenen Fahrzeug versichert
- Diebstahl
- Sturm, Hagel, Überschwemmung
- Brand, Explosion
- Glasbruch
- Haarwildschäden
- Marderbiss(ohne Folgeschäden)
- Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss(Schmorschäden)
Vollkaskoversicherung / Fahrzeugvollversicherung
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die Teilkaskoversicherung und zudem noch folgende Punkte:
- Vandalismus(mutwillige Beschädigung durch Fremde)
- Unfallschäden(auch selbstverschuldete)
Einige der genannten Punkte werden bereits von vielen Versicherern besser versichert, z.B. sind auch Folgeschäden, die auf einen Marder- oder Tierbiss zurückzuführen sind, bis zu einer gewissen Summe mitversichert. Oftmals wird auch der Begriff "Haarwildschaden" auf Tierschäden aller Art ausgeweitet.
KFZ-Versicherer bieten eine Vielzahl von Leistungserweiterungen an, die teilweise bereits in Premium-Tarifen als mitversichert gelten.
Schutzbrief
Kostenlose Hilfe durch den Versicherer im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls des versicherten Fahrzeuges. Dies können sein: Pannendienst, Abschleppen, Übernachtung. Der Autoschutzbrief ist ein eigenständiger Bestandteil des Kfz-Versicherungsvertrages, deshalb haben seine Leistungen auch keinen Einfluss auf die Schadenfreiheitsklasse. Je nach Umfang des Schutzbriefes (abhängig vom Versicherer) beinhaltet er auch den Anspruch auf personenbezogene Leistungen, die mitunter auch bei Flug- oder Bahnreisen gelten.
Schutz bei grober Fahrlässigkeit
Eine kleine Unachtsamkeit, wenn Sie zum Beispiel durch das Wechseln einer CD abgelenkt sind, kann schwere Folgen haben. Nicht alle Versicherer gewähren für diesen Fall vollen Versicherungsschutz, sondern verweisen auf grobe Fahrlässigkeit. Verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, wird im vollen vertraglich geregelten Umfang geleistet. Die Haftpflichtversicherung leistet i. d. R. immer - ausgenommen natürlich das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
GAP-Deckung
Diese Deckung ist besonders für Leasing- oder kreditfinanzierte Fahrzeuge relevant. Sollte es aufgrund eines Totalschadens, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeuges zur Aufhebung des Kredit- oder Leasingvertrages kommen, ersetzt der Versicherer neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag zur Restleasingforderung bzw. zum Restbetrag der Finanzierung. Oftmals ist die GAP-Deckung bereits Bestandteil im Leasing- oder Finanzierungsvertrag.
Eigenschadendeckung
Hierbei geht es um die Regulierung von Schäden nach der Kollision eigener Fahrzeuge außerhalb des eigenen Grundstücks über die Haftpflichtversicherung. Je nach Versicherer und Tarif wird auch für Schäden geleistet, welche sich auf dem eigenen Grundstück oder an eigenen Gebäuden ereignen.
Erweiterung der Elementarschäden, z.B. auf Dachlawinen
Dies ist ein Deckungsbestandteil in der Teilkaskoversicherung. Er umfasst die Mitversicherung von Schäden durch unmittelbare Einwirkung von Lawinen (von Berghängen), eines Erdrutsches oder (tarifabhängig) auch von Dachlawinen. Diese Leistung fällt unter die Teilkaskoversicherung (keine SF-Rückstufung) und wird nicht von allen Versicherungsgesellschaften angeboten.
Neuwertwertentschädigung
Wenn ein Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden hat, ersetzt die Versicherung normalerweise nur den Zeitwert und nicht den kompletten Neupreis. Wenn Du diesen Baustein mit abgeschlossen haben und auch Erstbesitzer des Fahrzeugs bist, wird Dir, je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif, die Neuwerterstattung für einen bestimmten Zeitraum (i. d. R. von mind. 12 bis zu 24 Monaten) ab dem Tag der Erstzulassung gewährt. Da Neufahrzeuge gerade im ersten Jahr einen erheblichen Wertverlust haben, gibt ein solcher Tarif so die Sicherheit, beim Ersatzfahrzeug keine Einbußen zu haben. Ist eine Neuwertentschädigung vereinbart, erhöht sich die Leistungsgrenze auf den Neupreis des Fahrzeugs, also auf den aufzuwendenden Kaufpreis eines neuen Fahrzeugs in der versicherten Ausführung oder, falls der Fahrzeugtyp nicht mehr hergestellt wird, eines gleichwertigen Typs in gleicher Ausführung.
Kaufwertentschädigung
Dieser Baustein garantiert, dass auch bei einem Gebrauchtfahrzeug bei Totalschaden oder Verlust innerhalb eines festgeschriebenen Zeitraums nach dem Erwerb (i. d. R. 6 bis 18 Monate), nicht nur der Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schaden, sondern der aktuelle Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeugs im identischen Zustand wie bei Anschaffung erstattet wird. Erstattet wird der durch einen Sachverständigen rechnerisch ermittelte Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt der Zulassung, wobei der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt des Schadens zugrunde gelegt wird.
Freie Werkstattwahl
Bei Tarifen mit Werkstattbindung verzichtet der Versicherungsnehmer im Schadenfall auf eine freie Wahl der Autowerkstatt, d. h. er verpflichtet sich, eine Partnerwerkstatt des Versicherers aufzusuchen. Hierfür erhält er i. d. R. einen Beitragsrabatt, ist allerdings verpflichtet, die Reparatur in der vom Versicherer vorgeschriebenen Werkstatt durchführen zu lassen. Erfolgt die Reparatur dann doch nicht in der vom Versicherer vorgegebenen Werkstatt, so muss mit z. T. hohen Abzügen bei der Leistungserbringung durch den Versicherer oder einer höheren Selbstbeteiligung gerechnet werden. Neben einem Beitragsrabatt können Sie jedoch auch von einigen Serviceleistungen, wie z. B. der kostenlosen Nutzung eines Mietwagens für die Dauer der Reparatur profitieren.
Folgeschäden Tierbiss-/Marderbissschäden
Ein durchtrennter Kühlmittelschlauch kann zur Überhitzung des Motors führen. Im Extremfall muss danach der Motor ausgetauscht werden. Mit Einbau sind da schnell vier- oder gar fünfstellige Summen erreicht. Wenn sich ein Zusammenhang zwischen dem Tierbiss und dem Motorschaden eindeutig nachweisen lässt, leistet die Versicherung, sofern Tierbissfolgeschäden versichert sind. Die einfache Klausel für Tierbiss/Marderbissschäden wäre nicht ausreichend.
Erweiterte Wildschadenklausel
In der Teilkaskoversicherung ist die Deckung für Schäden durch Zusammenstoß des versicherten Fahrzeuges mit Tieren nach dem Bundesjagdgesetz (Reh, Wildschwein, Fuchs, Hase etc.) bei allen Versicherern enthalten. Mit der Erweiterung der Wildschadenklausel wird die Liste der Tiere über den Standard hinaus erweitert, z. B. auf Tiere aller Art (u. a. frei laufende Weidetiere, große Wildvögel, Hunde usw.).
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Schadensbeispiele KfZ-Versicherung
VERKEHRSUNFALL
Stell Dir vor du bist mit Deinem Auto unterwegs. Die Strassen sind glatt und Du kommst mit deinem Pkw ins Schleudern. Unglücklicherweise rammst Du dabei einen anderen Pkw, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese müssen ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wird auf ca. 8.000 Euro geschätzt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung. Für die Reparatur Deines eigenen Fahrzeuges musste Du dennoch 2.500 Euro bezahlen. Da Du keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hast, musst Du die Rechnung aus Deiner eigenen Tasche bezahlen.
WILDUNFALL
Gerade im Frühjahr und im Herbst ist es in den Morgenstunden sehr gefährlich, durch Waldgebiete zu fahren. Plötzlich läuft ein Reh auf die Fahrbahn, und man kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. In diesem Fall zahlt die Teilkasko-Versicherung den Schaden am Fahrzeug.
HAGELSCHLAG
Stell Dir vor während du einkaufen bist kommt es zu einem schweren Gewitter mit Hagelschlag. Die Hagelkörner sind so groß, dass sie auf dem Fahrzeug viele kleine Dellen verursachen. Die Schadenhöhe kann sich schnell mal auf 1.000 Euro belaufen. Ohne Teilkaskoversicherung muss solch ein Schaden aus eigener Tasche bezahlt werden.
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